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Zahlung der Steuern aus dem Ausland durch Überweisung
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Steuerpflichtige, die nicht in Italien wohnhaft sind und kein Girokonto bei Banken besitzen, die mit der Agentur der Einnahmen ein Abkommen geschlossen haben, können die Zahlung der geschuldeten Steuern durch eine Überweisung in Euro zugunsten des Staatshaushaltes oder der Konten des Schatzamtes (für regionale und kommunale Steuern) nach dem im Folgenden angeführten Angaben vornehmen.