Ausgleich

Im Falle einer Zahlung durch Überweisung kann der horizontale oder externe Ausgleich nicht in Anspruch genommen werden. Insbesondere ist es nicht möglich, eine bestimmte Steuer ohne die eventuell gereiften Steuerguthaben in Bezug auf andere Steuern zu bezahlen. Es ist hingegen möglich, sofern es von den Bestimmungen vorgesehen ist, die die Abgabe regeln, die Einzahlung ohne die eventuellen gereiften Guthaben für dieselbe Abgabe durchzuführen (s.g. vertikaler oder interner Ausgleich).