Einfacher Bürgerzugang

Der einfache Bürgerzugang ist vom Art. 5 des GvD Nr. 33/2013 geregelt.

Es handelt sich um das Recht jeder Person, die im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen veröffentlichungspflichtigen Dokumente, Informationen oder Daten zu beantragen, wenn diese von den dazu verpflichteten öffentlichen Verwaltungen nicht veröffentlicht wurden.

Daher muss  der Bürgerzugang nur bezüglich der veröffentlichungspflichtigen Akten, Dokumenten und Informationen benützt werden.

Die Anträge können an die Adresse entrate.accesso.civico@agenziaentrate.it vorzugsweise auf diesem ausfüllbaren PDF-Formular ) eingereicht werden.

Die Anträge werden vom Antikorruptions- und Transparenzbeauftragten (RPCT) der Agentur der Einnahmen behandelt.

Wird der Antrag genehmigt, dann veröffentlicht die Agentur die angeforderten Dokumenten, Informationen oder Daten auf ihrer Webseiten und sendet sie gleichzeitig dem/der Antragsteller/in oder informiert ihn/sie über die Veröffentlichung mit Angabe des entsprechenden Hyperlinks.

Mitteilungen, die nicht mit dem Recht auf Bürgerzugang zusammenhängen, werden nicht berücksichtigt.