Beispiele für das Ausfüllen der Ersatzerklärung

Beispiel 1

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Mehrere Wohnungen
  • Mehrere Stromlieferungsverträge für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf einen der beiden Ehepartner
  • Es sind nur in einigen Wohnungen Fernsehgeräte vorhanden

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: NEIN, die Inhaber mehrerer Stromlieferungsverträge erhalten die Anlastung der TV-Gebühr nur auf eine Rechnung


Beispiel 2

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Stromlieferungsverträge für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf den Ehemann
  • Es ist in der Immobilie weder ein Fernsehgerät noch sonst ein Gerät vorhanden, das Fernsehübertragungen empfangen kann

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, vom Ehemann, da in der Immobilieneinheit für welche der Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden abgeschlossen wurde, keine Fernsehgeräten vorhanden sind, durch Abfassen der Übersicht A der Ersatzerklärung.


Beispiel 3

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Ein Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf den Ehemann
  • Das TV-Abonnement lautet auf den Namen der Ehefrau

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: NEIN, wenn Frau und Mann in derselben Wohnung ihren Wohnsitz haben ist die TV-Gebühr nur einmal geschuldet und die TV-Gebühr wird nur auf der Stromrechnung, die auf den Ehemann lautet, angelastet.
Der SAT-Schalter wird die Überschreibung der TV-Gebühr auf den Ehemann vornehmen.
Sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann sind deshalb nicht angehalten die Ersatzerklärung einzureichen.


Beispiel 4

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Zwei Wohnungen A und B
  • Die Ehepartner haben den Wohnsitz in der Wohnung A
  • Stromlieferungsverträge:
    • Wohnung A: Stromlieferungsvertrag - für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf den Ehemann
    • Wohnung B: Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden lautend auf die Ehefrau

Sowohl in der ersten als in der zweiten Wohnung sind Fernsehgeräte vorhanden.

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, die Ehefrau kann die Ersatzerklärung einreichen und die Übersicht B des Vordruckes abfassen, damit die TV-Gebühr in der an sie adressierten Stromrechnung für ansässige Haushaltskunden nicht angelastet wird; im Vordruck ist die Steuernummer des Ehemannes auf den der Stromlieferungsvertrag laute und auf dem die TV-Gebühr angelastet wird anzugeben und zwar ab dem Datum, das im Meldeamt der Bezugsgemeinde angegeben wurde. Ist das Datum vor dem 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird, so ist in der Regel der 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird anzugeben.
(Es ist weiterhin die Situation der Wohnung B klarzustellen, für die ein Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden vorliegt, aber in der kein Familienmitglied der Familie ansässig ist).
Ist der Stromlieferungsvertrag in der Wohnung B nicht ein Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden, ist die Ehefrau nicht verpflichtet, die Ersatzerklärung einzureichen, da sie ihren Wohnsitz in der Wohnung A hat.


Beispiel 5

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Zwei Wohnungen A und B
  • Die Ehefrau hat ihren Wohnsitz in Wohnung A und der Ehemann hat den Wohnsitz in Wohnung B
  • Stromlieferungsverträge:
    • Wohnung A: Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf die Ehefrau
    • Wohnung B: Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden lautend auf den Ehemann

Sowohl in der ersten als in der zweiten Wohnung sind Fernsehgeräte vorhanden.

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: NEIN, in den Wohnungen A und B sind zwei unterschiedliche Familien ansässig deshalb ist die TV-Gebühr in Bezug auf jede Wohnung geschuldet.


Beispiel 6

  • Familie bestehend aus den Eltern mit Kindern
  • Zwei Wohnungen A und B
  • Die Eltern und die Kinder haben in Wohnung A ihren meldeamtlichen Wohnsitz, Wohnung B ist vermietet
  • Stromlieferungsverträge:
    • Wohnung A: Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf den Ehemann
    • Wohnung B: (vermietete Immobilie) Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden lautend auf die Ehefrau

Sowohl in der ersten als in der zweiten Wohnung sind Fernsehgeräte vorhanden.

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, die Ehefrau kann die Ersatzerklärung einreichen und die Übersicht B des Vordruckes abfassen, damit die TV-Gebühr in der an sie adressierten Stromrechnung für ansässige Haushaltskunden nicht angelastet wird; im Vordruck ist die Steuernummer des Ehemannes, der Inhaber des Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden auf dem die TV-Gebühr angelastet wird anzugeben und das Datum ab welchem das Familienmitglied zu der Familie gehört auf welcher der Stromlieferungsvertrag lautet (zum Beispiel ab dem 20. Februar 2017), das im Meldeamt der Bezugsgemeinde angegeben wurde. Ist das Datum vor dem 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird, so ist in der Regel der 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird anzugeben.


Beispiel 7

  • Familie bestehend aus den Eltern mit Kindern
  • Zwei Wohnungen A und B
  • Die Eltern haben in Wohnung A ihren meldeamtlichen Wohnsitz und die Kinder haben in Wohnung B ihren meldeamtlichen Wohnsitz
  • Stromlieferungsverträge:
    • Wohnung A: Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf die Ehefrau
    • Wohnung B: Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden lautend auf den Ehemann

Sowohl in der ersten als in der zweiten Wohnung sind Fernsehgeräte vorhanden.

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, der Ehemann der Teil der Familie, die in der Wohnung A ihren meldeamtlichen Wohnsitz hat, kann die Ersatzerklärung einreichen indem er Übersicht B abfasst, um mitzuteilen, dass die geschuldete TV-Gebühr auf dem Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden lautend auf die Ehefrau angelastet wird; er muss dabei die Steuernummer und das Datum angeben, ab welchem er zur selben Familie gehört auf welcher der Stromlieferungsvertrag lautet (zum Beispiel der 1. Jänner 2010), wie dies im Meldeamt der Bezugsgemeinde angegeben wurde.
Die Kinder, die ihren meldeamtlichen Wohnsitz in Wohnung B haben, sind eine eigenständige Familie und müssen deshalb die TV-Gebühr mittels Vordruck F24 bezahlen.


Beispiel 8

  • Familie bestehend aus den Eltern mit Kindern
  • Zwei Wohnungen, wovon Wohnung A von der Familie bewohnt und Wohnung B vermietet wird
  • Eltern und Kinder haben ihren meldeamtlichen Wohnsitz in Wohnung A
  • Beide Stromlieferungsverträge für ansässige Haushaltskunden (IT) lauten sowohl für Wohnung A als auch für Wohnung B, die vermietet ist, auf den Ehemann
  • Vorhandensein von Fernsehgeräten in beiden Wohnungen

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: NEIN, die TV-Gebühr wird nur auf der Stromrechnung eines Stromlieferungsvertrages angelastet.


Beispiel 9

  • Familie bestehend aus einer Person, die Inhaberin eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (IT) ist
  • Eine Wohnung
  • Vorhandensein von Fernsehgeräten in der Wohnung
  • Ableben des/der Inhabers/in des Stromlieferungsverträge

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, der/die Erbe/in kann die Ersatzerklärung einreichen und die Übersicht B des Vordruckes abfassen, damit die TV-Gebühr nicht auf dem Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden der verstorbene Person angelastet wird; dies im Fall, dass er/sie oder ein/e anderer/e Erbe/in Inhaber/in eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden mit Anlastung der TV-Gebühr ist. Der/die Erbe/in muss in Übersicht B die Steuernummer des/der Inhabers/in des Stromlieferungsvertrages auf den/die die TV-Gebühr angelastet wird angeben, auch wenn er/sie nicht zur meldeamtlich gemeldeten Familie der verstorbenen Person gehört. Im Feld „Beginndatum“ muss der Tag des Ablebens der verstorbenen Person angegeben werden. Ist das Datum vor dem 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird, so ist in der Regel der 1. Jänner des Jahres an dem die Ersatzerklärung eingereicht wird anzugeben.


Beispiel 10

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Ein Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf den Ehemann
  • Es wurde bereits die Abmeldung des TV-Abos zwecks Versiegelung des Fernsehgerätes vor 2016 eingereicht
  • Es ist in der Immobilie weder ein Fernsehgerät noch sonst ein Gerät vorhanden, das Fernsehübertragungen empfangen kann.

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden?
A: Ja, es muss der in der Übersicht A des Vordruckes für die Ersatzerklärung eigens dafür vorgesehene Teil abgefasst werden.


Beispiel 11

  • Mieter/in einer angemieteten Wohnung
  • Der Stromlieferungsvertrages lautend auf den Eigentümer der Wohnung
  • Vorhandensein eines Fernsehgerätes in der Wohnung

F: Kann der/die Mieter/in die Ersatzerklärung einreichen?
A: Nein, da er/sie nicht Inhaber/in des Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden ist


Beispiel 12

F: Kann der/die Mieter/in die Ersatzerklärung einreichen?
A: Nein, da er/sie im Allgemeinen, bei Vorhandensein eines Fernsehgerätes zur Zahlung der TV-Gebühr angehalten ist, ausgenommen ist der Fall, dass er/sie kein Mitglied einer meldeamtlich gemeldeten Familie ist, die die TV-Gebühr bereits bezahlt, da er/sie den meldeamtlichen Wohnsitz, zum Beispiel, bei seinen/ihren Eltern beibehalten hat. Nur in diesem Fall kann er/sie die Ersatzerklärung einreichen und in Übersicht B die Steuernummer des/der Inhabers/in des Stromlieferungsvertrages (zum Beispiel die Mutter oder den Vater) auf dem die TV-Gebühr angelastet wird und das Datum angeben, ab welchem er/sie derselben Familie angehört auf welcher der Stromlieferungsvertrag lautet, wie im Meldeamt der Bezugsgemeinde angegeben wurde. Ist das Datum vor dem 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird, so ist in der Regel der 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird anzugeben.

Wenn der/die Mieter/in Eigentümer/in einer anderen Wohnung ist, in dem er/sie Inhaber/in eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden mit Anlastung der TV-Gebühr ist, kann er/sie keine Erklärung einreichen, da die TV-Gebühr immer nur einmal angelastet wird.


Beispiel 13

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Stromlieferungsvertrag des Typs D3 lautend auf den Ehemann
  • Nicht-Vorhandensein von Fernsehgeräten

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, wenn die Ehepartner in der Wohnung ansässig sind muss der Ehemann die eigens dafür vorgesehene Übersicht A der Ersatzerklärung abfassen


Beispiel 14

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Ein Stromlieferungsvertrag für ansässige Haushaltskunden (IT) lautend auf den Ehemann
  • Im Jahr 2015 wurde das TV-Abo abgemeldet, da kein Fernsehgerät mehr vorhanden war

Nicht-Vorhandensein von anderen Fernsehgeräten in der Wohnung

F: Kann die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, wenn die Ehepartner in der Zwischenzeit kein anderes Fernsehgerät haben, abgesehen von dem das abgemeldet wurde, haben, muss der Ehemann die Übersicht A der Ersatzerklärung abfassen.


Beispiel 15

  • Steuerzahler, die im Ausland ansässig sind
  • Eine Wohnung auf dem italienischen Staatsgebiet
  • Stromlieferungsvertrag für nicht ansässige Haushaltskunden
  • Vorhandensein eines Fernsehgerätes

F: Kann der/die Mieter/in die Ersatzerklärung einreichen?
A: Nein, die Ersatzerklärung kann nicht eingereicht werden.
Der Wohnsitz in einem Staat im Ausland bringt nicht die Befreiung von der TV-Gebühr mit sich, wenn in irgend einer Wohnung in Italien Fernsehgeräte vorhanden sind.
In diesem Fall müssen die Steuerzahler die TV-Gebühr mittels Vordruck F24 bezahlen.

Bei Nicht-Vorhandensein von Fernsehgeräten und bei Vorliegen eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden, können die Steuerzahler die Ersatzerklärung einreichen und die entsprechende Übersicht A abfassen, damit die Anlastung der TV-Gebühr auf der Stromrechnung nicht erfolgt.


Beispiel 16

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Stromlieferungsvertrag lautend auf den Ehemann
  • Der Ehemann ist verstorben
  • Die Ehefrau ist Erbin
  • Nicht-Vorhandensein von Fernsehgeräten in der Wohnung

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Ja, die Ehefrau kann in ihrer Eigenschaft als Erbin die Ersatzerklärung einreichen und den Teil „Erklärung“ in Übersicht A des Vordruckes abfassen, damit die TV-Gebühr auf dem Stromlieferungsvertrag, der noch auf den Ehemann lautet, nicht angelastet wird.


Beispiel 17

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Eine Wohnung
  • Stromlieferungsvertrag lautend auf den Ehemann
  • Der Ehemann ist verstorben
  • Die Ehefrau ist Erbin
  • Vorhandensein von Fernsehgeräten in der Wohnung

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden?

A: Nein, da die TV-Gebühr bis hin zur Umschreibung des Stromlieferungsvertrages einstweilen auf der Stromrechnung an den verstorbenen Ehemann angelastet wird.


Esempio 18

  • Verstorbenes Elternteil
  • Stromlieferungsvertrag lautend auf den verstorbenen Elternteil
  • die Tochter ist Erbin, sie ist verheiratet und in einer anderen Wohnung ansässig
  • der Ehemann der Tochter ist Inhaber eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden
  • die Tochter des verstorbenen Elternteiles und der Ehemann sind in derselben Wohnung ansässig
  • Vorhandensein eines Fernsehgerätes

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden, damit die TV-Gebühr nicht auf der Stromrechnung des verstorbenen Elternteiles angelastet wird?

A: Ja, die erbende Tochter muss die Übersicht B des Vordruckes ausfüllen wobei sie die Steuernummer des Ehegatten und im Feld "Beginndatum" das Datum des Ablebens des Elternteiles angeben muss (zum Beispiel 10. Jänner 2017). Ist das Datum vor dem 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird, so ist in der Regel der 1. Jänner des Jahres in dem die Ersatzerklärung eingereicht wird anzugeben.


Beispiel 19

  • Familie bestehend aus zwei Ehepartnern
  • Ehemann Inhaber eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden
  • In der Vergangenheit wurde die Erklärung zum Nicht-Vorhandensein von Fernsehgeräten eingereicht (zum Beispiel am 20. November 2016)

F: Muss die Ersatzerklärung eingereicht werden?
A: Ja, die Ersatzerklärung muss baldmöglichst eingereicht werden; es ist darin die Übersicht C des Vordruckes abzufassen und das Datum anzugeben an dem die vorhergehende Ersatzerklärung eingereicht wurde.