Register der Bürgerzugänge

Der Bürgerzugang (Art. 5 des GvD 33/2013) ist das Recht jedes/er Bürgers/in, die im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen veröffentlichungspflichtigen Dokumente, Informationen oder Daten zu beantragen, wenn diese auf der Webseiten der Agentur der Einnahmen nicht veröffentlicht wurden (Absatz 1), sowie das Recht auf Zugang zu weiteren nicht veröffentlichungspflichtigen Daten und Unterlagen der öffentlichen Verwaltungen (Absatz 2).

Hier unten ist der Register der Bürgerzugangsanträge abrufbar (Beschluss der Nationalen Behörde für die Antikorruption ANAC Nr. 1309 vom 28.12.2016).

Der Register wird dreimonatlich aktualisiert. Zuletzt aktualisiert:
31.12.2019

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