Wiedergutmachung

Wenn die Zahlung nach Verstreichen der Frist unter Inanspruchnahme der Wiedergutmachung vorgenommen wird, müssen die Sanktionen und Zinsen der Steuer hinzugefügt werden und eine einzige Überweisung ist vorzunehmen; im Überweisungsgrund ist „ravv." hinzuzufügen.