Abfassung und Übermittlung über die Webseite “RLI web”

Über „RLI web“ kann man die Mitteilungen, welche die Verlängerung, - Beendigung- und Auflösung der Mietverträge betreffen sowie die Bekundung der Option, ob man die Möglichkeit der Zahlung der Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen in Anspruch nehmen oder widerrufen möchte, mitteilen.

Für die Registrierung mittels „RLI web“, muss eine Kopie des Mietvertrages im TIF- TFF- oder PDF/A-Format beigelegt werden. Falls die folgenden Bedingungen vorliegen muss der Mietvertrag nicht beigelegt werden:

  • wenn es sich um einen Mietverträgen zu Wohnzwecken handelt
  • wenn der Vertrag zwischen natürlichen Personen, die nicht in der Eigenschaft eines Unternehmers, eines Künstlers oder eines Freiberuflers handeln; abgeschlossen wird;
  • wenn die Anzahl der beteiligten Vermieter und der Mieter nicht mehr als drei ist
  • wenn es sich um eine einzige Mieteinheit mit nicht mehr als drei dazugehörenden Einheiten (Zubehören) handelt
  • wenn die Immobilie im Kataster mit Zuweisung einer Rendite erfasst sind
  • wenn es im Vertrag ausschließlich um die Miete geht und mit demselben keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen werden

Wird das Kästchen Sonderfälle angekreuzt, dann muss der Mietvertrag immer beigelegt werden.