CIVIS

Der telematische Kanal “Civis” bietet folgende Dienste an.

Beistand zu den Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten, zu den telematischen Mitteilungen sowie zu den Steuerzahlkarten

(Art. 36 bis des DPR Nr. 600/73 und Art. 54 bis des DPR Nr. 633/72): Steuerzahler, die eine Mitteilung zu Unregelmäßigkeiten erhalten oder Vermittler denen eine telematische Mitteilung aufgrund einer automatisierten Kontrolle der Erklärung zugesendet wurde, erhalten über Civis Klarstellungen zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten und haben auf diese Art und Weise die Möglichkeit vorliegende Unregelmäßigkeiten richtigzustellen. Sie können aber auch der Agentur der Einnahmen die Gründe mitteilen, weshalb sie der Meinung sind, dass die Zahlung nicht geschuldet wäre.

Steuerzahler und Vermittler können sich auch der Möglichkeit des Beistandes zu den aufgrund der Mitteilungen zu Unregelmäßigkeiten und der telematischen Mitteilungen ausgestellten Steuerzahlkarten bedienen.

Es besteht auch die Möglichkeit einer unentgeltlichen Mitteilung zum Abschluss des Civis-Bearbeitungsvorganges; diese Mitteilung kann über SMS, über die E-Mail-Adresse und/oder über die gewählte Telefonnummer erfolgen. Über Civis wird auch bekanntgegeben zu welchem Ergebnis der Antrag geführt hat und, nach erfolgter Bearbeitung von Seiten des Amtes, kann die entsprechende Mitteilung ausgedruckt werden.

Falls der Antrag eine Steuerzahlkarte betrifft, kann man in die entsprechende Mitteilung zur erfolgten Annullierung der Steuerzahlkarte Einsicht nehmen und diese ausdrucken.

Antrag um Abänderung der Vollmacht F24

Über diesen Dienst haben die Steuerzahler und die Vermittler die Möglichkeit die Daten auf der Zahlungsvollmacht Vordruck F24 abändern, zum Beispiel, können die bei Abfassung des Vordruckes gemachten Fehler ausgebessert werden. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt in kurzer Zeit.

Auch dieser Dienst sieht eine unentgeltliche Mitteilung zum Abschluss des Civis-Bearbeitungsvorganges vor; diese Mitteilung erfolgt über SMS, über die E-Mail-Adresse und/oder über die gewählte Telefonnummer. Zudem kann in das Ergebnis zum dem der Antrag geführt Einsicht genommen werden und, nach erfolgter Bearbeitung von Seiten des Amtes, kann die aktualisierte Vollmacht F24 ausgedruckt werden.

Antrag auf Selbstschutz betreffend Vermietungen

Steuerzahler und Vermittler können zu den Verrechnungsbescheiden in Bezug auf Mietverträge um Beistand ansuchen und in diesem Zusammenhang wird ihnen das Ergebnis, zu dem der Antrag nach der erfolgten Bearbeitung geführt hat, mitgeteilt.Dieser Dienst wurde vorübergehend bei der Regionaldirektion Toskana, der Landesdirektion Genua, den Landesdirektionen I und II von Mailand und der Landesdirektion Udine eingerichtet.

Beistand zu den formellen Kontrollen der Erklärung

(Art. 36 ter des DPR Nr. 600/73): Steuerzahler, die infolge einer formellen Kontrolle der Einkommenserklärung mittels Civis eine Mitteilung erhalten haben, können die in dieser Mitteilung verlangten Unterlagen direkt oder über einen Vermittler zusenden. Der Benutzer muss einen Vordruck mit den Identifikationsdaten der Mitteilung ausfüllen und eine oder mehrere Dateien mit den erforderlichen Unterlagen im „Pdf/a- oder im "tif/tiff"-Format anhängen. Die Dateien dürfen 5 MB nicht überschreiten.

Es ist auch möglich, den aktuellen Stand der Bearbeitung der formellen Kontrolle der Erklärung erfahren.

Beistand zu den Mitteilungen mit denen zur freiwilligen Einhaltung der Pflicht aufgefordert wird/Mitteilungen der Zentraldirektion für Ermittlungen

Art. 1 Abs. 634 und folgende des Gesetzes Nr. 190/2014 „Stabilitätsgesetz 2015“): Steuerzahler, denen die Agentur der Einnahmen eine Mitteilung mit der Aufforderung zur freiwilligen Einhaltung der Pflicht zusendet, haben über Civis die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen, durch welche die eigene Steuerposition abgeklärt wird, direkt oder über den Vermittler zu übermitteln.

Der Benutzer muss einen Vordruck mit den Identifikationsdaten der Mitteilung ausfüllen und eine oder mehrere Dateien mit den erforderlichen Unterlagen im „Pdf/a- oder im "tif/tiff"-Format anhängen. Die Dateien dürfen 5 MB nicht überschreiten.