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TV-Gebühr
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Befreiung von der TV-Gebühr
In besonderen Fällen können die Steuerzahler im Sinne des DPR Nr. 455/2000 eine Ersatzerklärung einreichen um dadurch die Anlastung der TV-Gebühr auf der Stromrechnung zu verhindern oder um mitzuteilen, dass sie Anrecht auf die Befreiung der Zahlung der TV-Gebühr haben.