Sie befinden sich in:
Spezifische technische Vorgangsweise - TV-Gebühr
Menu della sezione TV-Gebühr
- Informazioni
- Um was handelt es sich?
- Befreiung von der TV-Gebühr
- Wie bezahlt man die TV-Gebühr
- Ersatzerklarung
- Rückerstattung der auf der Stromrechnung angelasteten TV-Gebühr
- Antworten auf die häufigsten Fragen
- Vordrucke und Anleitungen
- Gesetzgebung und Amtspraxen
- Servizi
- Ersatzerklärung (Online-Übermittlung)
- Antrag um Rückerstattung der auf der Stromrechnung angelasteten TV-Gebühr - Online-Übermittlung
- Spezifische technische Vorgangsweise - TV-Gebühr
Spezifische technische Vorgangsweise - TV-Gebühr
Anlage A (IT) Spezifische technische Vorgangsweise für die telematische Übermittlung der Ersatzerklärung
Verfügung vom 24. Februar 2017 (IT) Abänderungen der Verfügung vom 24. März 2016, in geltender Fassung, betreffend die Modalitäten und Fristen für die Einreichung der Ersatzerklärung zur TV-Abonnement-Gebühr für den Privathaushalt gemäß Artikel 1 Absatz 153 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 und Genehmigung des entsprechenden Vordruckes. Genehmigung der spezifischen technischen Vorgangsweise für die telematische Übermittlung der Ersatzerklärung zur TV-Abonnement-Gebühr für den Privathaushalt (veröffentlicht am 24. Februar 2017)